KFZ-Schadengutachten / Unfallgutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht sich an einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu wenden.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen ein qualifiziertes, neutrales Gutachten über Ihren Fahrzeugschaden.
Dieses dient der Beweissicherung und ist die Grundlage der Schadenregulierung.
Im einzelnen ermitteln wir gutachtenabhängig folgende Werte:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Nutzungsausfallberechnung
- Vorhaltekosten
- Reparaturdauer
- Reparaturweg
- Wiederbeschaffungsdauer
Die Schadensbegutachtung erfolgt in der Schätzstelle oder bei Ihnen vor Ort und auch am Standort des Fahrzeuges.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zur Schadensabrechnung weiter
